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Montag, 4. Juli 2005
Betriebsanleitung
s.nop, 16:39h
Ich habe mir Petra gekauft. Petra gehört zur Gattung der Haushaltsgeräte und ist kein ausgewachsenes Sexspielzeug für Männer, wie man vielleicht denken könnte. Petra ist ein Universalmixer. Ich plane damit köstliche gesunde Getränke auf Milchbasis zu mixen. Vorher beschäftige ich mich gewissenhaft mit der Betriebsanleitung. Schließlich möchte ich nicht zum falschen Zeitpunkt auf den einzigen Knopf drücken, den die Maschine aufweist. Die Betriebsanleitung gibt wirklich viele nützliche Ratschläge. So soll ich den Mixer nicht mit in die Badewanne nehmen, egal wie lieb ich ihn habe. Auch soll ich bei laufendem Betrieb nicht versuchen mit der Hand kleine Reste von dem rotierenden Messer zu lösen. Außer man macht ein Erdbeershake, dann stimmt schon mal die Farbe. Und man soll das Gerät reparieren, wenn es defekt ist, oder reparieren lassen. Alles gute Ideen. Ich werde keine vollständige Aufzählung vornehmen um hier niemandes Geduld über Gebühr zu strapazieren.
Eigentlich kann Herstellern in Deutschland was die Produkthaftung angeht nicht allzu viel passieren, sollte eine Handlungsanweisung vergessen worden sein. Ganz anders ist das ja bekanntlich in den USA. Die Klagewut dort ist beachtlich. Mein Lieblingsfall betrifft den Käufer eines Wohnwagens. Dieser hatte sich in der eingebauten Küche einen Kaffee gemacht und sich dabei schrecklich verletzt. Der Wagen fuhr gegen ein Hindernis, da aus irgendeinem Grund, der sich zumindest dem Fahrer nicht unmittelbar erschlossen hatte, der Wohnwagen nicht in der Lage war während des Kaffeekochens auf der Fahrbahn zu bleiben, sodass das Lenkrad wohl ein wenig verweist vor sich hin schlackerte. Daraufhin hat der Fahrer den Hersteller auf beachtlichen Schadensersatz verklagt, da dieser ihn nicht vor den Gefahren gewarnt hatte, die in dem Gefährt auf ihn beim Kaffeekochen lauerten.
Ich stelle fest, dass ich doch leider phantasielos bin. Mir fallen solche Dinge einfach nicht ein. Ich habe aber dadurch verstanden, wie solche Warnhinweise, man solle doch seine Katze nicht in den Wäschetrockner oder in die Mikrowelle zum trocknen legen zustande kommen. Menschliche Phantasie ist einfach überbordend.
Eigentlich kann Herstellern in Deutschland was die Produkthaftung angeht nicht allzu viel passieren, sollte eine Handlungsanweisung vergessen worden sein. Ganz anders ist das ja bekanntlich in den USA. Die Klagewut dort ist beachtlich. Mein Lieblingsfall betrifft den Käufer eines Wohnwagens. Dieser hatte sich in der eingebauten Küche einen Kaffee gemacht und sich dabei schrecklich verletzt. Der Wagen fuhr gegen ein Hindernis, da aus irgendeinem Grund, der sich zumindest dem Fahrer nicht unmittelbar erschlossen hatte, der Wohnwagen nicht in der Lage war während des Kaffeekochens auf der Fahrbahn zu bleiben, sodass das Lenkrad wohl ein wenig verweist vor sich hin schlackerte. Daraufhin hat der Fahrer den Hersteller auf beachtlichen Schadensersatz verklagt, da dieser ihn nicht vor den Gefahren gewarnt hatte, die in dem Gefährt auf ihn beim Kaffeekochen lauerten.
Ich stelle fest, dass ich doch leider phantasielos bin. Mir fallen solche Dinge einfach nicht ein. Ich habe aber dadurch verstanden, wie solche Warnhinweise, man solle doch seine Katze nicht in den Wäschetrockner oder in die Mikrowelle zum trocknen legen zustande kommen. Menschliche Phantasie ist einfach überbordend.
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